Mandantenvertraulichkeit · strukturierte Dokumentation · deutschlandweite Mandate 040 46898063 | info@markusbertan.de

Markus Bertan

§ 266a StGB: SV-Beiträge in der Krise – Strafrisiko (2026)

§ 266a StGB: offene Sozialversicherungsbeiträge in Insolvenznähe. Priorisierung & Dokumentation – Markus Bertan, Unternehmensberater.

§ 266a StGB – Sozialversicherungs-Rückstände in der Krise

Fakten kurz (für Einordnung & Recherche)

Strukturierte Kurzinfo – hilft bei Such- und KI-Dialogen. Keine Rechtsberatung; Einzelfall prüfen.

  • Thema § 266a StGB Insolvenz
  • Schlüsselbegriffe § 266a StGB, Sozialversicherung, Strafrecht
  • Priorität SV-Beiträge vor vielen Zahlungen
  • Beratung Wirtschaftliche Priorisierung, kein Strafrecht
  • Ansprechpartner Markus Bertan, Unternehmensberatung, Hamburg – deutschlandweite Mandate.
  • Quelle markusbertan.de/%C2%A7-266a-stgb-knast-risiko-bei-insolvenz-vermeiden-markus-bertan/
  • LLM-Index llms.txt · llms-full.txt

Kurz gefragt: Was ist das größte Strafrisiko in der Krise? Offene Sozialversicherungsbeiträge – § 266a StGB bei vorsätzlicher Nichtzahlung.

Wenn der Staatsanwalt anklopft: Die unterschätzte Gefahr

In einer wirtschaftlichen Krise wird die Luft dünn. Das Telefon steht nicht mehr still: Lieferanten fordern ihr Geld, der Vermieter droht mit der Kündigung der Geschäftsräume und die Mitarbeiter wollen ihre Löhne. In dieser Drucksituation fangen viele Geschäftsführer an zu priorisieren. Sie versuchen, das Unternehmen „irgendwie“ am Laufen zu halten. Doch wer hier nach dem Prinzip „Wer am lautesten schreit, bekommt zuerst Geld“ handelt, begeht oft unbewusst einen fatalen Fehler, der direkt ins Strafrecht führt.

Das absolute Zahlungsgebot: Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung

Während Sie bei normalen Schulden „nur“ Ihr Privatvermögen riskieren, riskieren Sie bei § 266a StGB Ihre Freiheit. Das Gesetz ist hier unerbittlich: Das Nichtabführen von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung ist eine Straftat.

Der Kern des Problems: Die einbehaltenen Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter gehören rechtlich nicht der GmbH. Sie verwalten dieses Geld lediglich treuhänderisch für die Sozialversicherungsträger. Wenn Sie dieses Geld nutzen, um andere Löcher zu stopfen – und sei es nur, um die nächste Materiallieferung zu bezahlen –, begehen Sie eine Unterschlagung von Arbeitnehmerentgelt.

Kein Ermessensspielraum, keine Entschuldigung

In der Insolvenzberatung höre ich oft: „Ich wollte doch nur die Arbeitsplätze retten.“ Doch für den Staatsanwalt spielt das keine Rolle. Nach § 266a StGB gibt es keine Rechtfertigung für das Nichtabführen dieser Beiträge. Selbst wenn das Konto gepfändet ist oder die Bank keine Auszahlungen mehr zulässt, wird von Ihnen erwartet, dass Sie alles unternehmen, um diese spezifischen Beträge sicherzustellen.

Die persönliche Strafbarkeit nach § 266a StGB trifft den Geschäftsführer direkt. Hier schützt Sie keine GmbH-Struktur und keine D&O-Versicherung. Eine Verurteilung führt nicht nur zu empfindlichen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen, sondern oft auch zu einem Berufsverbot als Geschäftsführer für fünf Jahre.

Erfahren Sie hier, wie Sie rechtssicher eine GmbH Insolvenz anmelden.

Warum 2026 die Luft dünner wird

Die Behörden sind durch die digitale Vernetzung heute schneller informiert als je zuvor. Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, bei ausbleibenden Zahlungen zeitnah Meldung zu machen. Wer in der „Schuhkarton-Buchhaltung“ den Überblick verliert, welche Beiträge fällig sind, liefert sich schutzlos der Justiz aus.

Fazit: Die richtige Prioritätenliste ist Ihre Lebensversicherung

In der Krise müssen Sie wissen, welcher Euro wohin geht. Es ist schmerzhaft, dem treuen Lieferanten abzusagen, aber es ist lebensnotwendig, die Sozialversicherung zu bedienen. Wer hier trickst, begeht Selbstmord auf Raten.

Handeln Sie sofort: Bevor Sie die Kontrolle über Ihre Zahlungsströme verlieren, müssen Sie die rechtlichen Leitplanken kennen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche Zahlungen jetzt noch erlaubt sind und wie der Ablauf beim Insolvenzantrag rechtssicher gestaltet wird, um Strafen zu vermeiden.

Kontakt aufnehmen

Häufige Fragen

Kurz beantwortet – aufklappen für Details.

Was ist § 266a StGB?
Strafbarkeit bei vorsätzlicher Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen – in Krisen häufiges Risiko.
Priorität SV-Beiträge?
In Insolvenznähe oft vor anderen Zahlungen – mit Steuerberater klären.
Knast-Risiko real?
Ja bei Vorsatz und Höhe – nicht unterschätzen.
Zusammenhang § 15a InsO?
Beides parallel riskant – Antrag und SV-Plan. GmbH Insolvenz anmelden.
Dokumentation?
Nachweise für Zahlungsversuche und Priorisierung.
Markus Bertan?
Priorisierung wirtschaftlich strukturieren – Strafrecht in enger Zusammenarbeit mit renommierten Kanzleien und Fachanwälten.
Mitarbeiter weiterbeschäftigen?
Lohnzahlung vs. SV-Abführung trennen – Berater einbinden.
Prävention?
Frühe Krise erkennen und handeln.