20099 Hamburg 015234699176
AGB
- ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
II. DATENSCHUTZERKLÄRUNG - ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung
für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer (Herr Markus Bertan, An der Alster 6, 20099
Hamburg) und Ihnen (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Sollte der Auftraggeber entgegenstehende
Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
„Auftragnehmer“ im Sinne dieser AGB meint die Vertragspartei, die vertraglich vereinbarte Beratungsleistungen
erbringt. Der Auftragnehmer handelt als selbstständiger Dienstleister und übernimmt keine Gewähr für den
wirtschaftlichen Erfolg der Transaktion.
„Auftraggeber“ im Sinne dieser AGB mein diejenige natürliche oder juristische Person, die den Auftragnehmer mit
der Beratungsleistung beauftragt, „Interessent“ im Sinne dieser AGB meint diejenige natürliche oder juristische
Person, die potenziell an dem Erwerb oder an der Veräußerung eines Unternehmens interessiert ist (gemeinsam
auch „Parteien“ oder „Vertragsparteien“). Der Auftragnehmer haftet nicht für die Bonität, Seriosität oder
Zahlungsfähigkeit des Interessenten, sofern keine ausdrückliche Prüfungspflicht vereinbart wurde.
Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des Auftrags rechtlich befugt zu sein, sei es als unmittelbar
Berechtigter oder aufgrund einer wirksamen Bevollmächtigung durch den Berechtigten, und verpflichtet sich, auf
Verlangen des Auftragnehmers seine Vertretungsberechtigung durch geeignete Nachweise zu belegen; für den
Fall fehlender oder später entfallender Vertretungsberechtigung stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von
sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und haftet diesem gegenüber für alle hieraus resultierenden Schäden nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieses Allgemeinen Geschäftsbedingungen das generische Maskulinum
verwendet. Die verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf alle Geschlechter.
1.3 Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist
hierbei der übliche Ablauf, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Anfrage übermittelt und hierauf von
diesem ein verbindliches Angebot erhält, welches der Auftraggeber dann binnen zwei Wochen annehmen kann.
Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch den
Auftragnehmer findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen
Vereinbarung.
1.5 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen
Der Auftragnehmer ist zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder
Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis
nicht nur unwesentlich gestört ist. Bei beabsichtigten Änderungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber
mindestens sechs Wochen vor dem vorgesehenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per E-Mail)
informieren. In dieser Mitteilung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber ausdrücklich auf die geplanten
Änderungen hinweisen und ihm die Möglichkeit einräumen, diesen Änderungen zuzustimmen oder sie
abzulehnen.
Bei wesentlichen Änderungen der Vertragsbedingungen ist die ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers
erforderlich. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber gesondert auf die Notwendigkeit seiner
ausdrücklichen Zustimmung hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, diese innerhalb der genannten Frist zu
erteilen.
Bei unwesentlichen Änderungen gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung, wenn er nicht innerhalb
der genannten Frist widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Auftragnehmer den Auftraggeber in seiner
Mitteilung gesondert hinweisen.
Erteilt der Auftraggeber bei wesentlichen Änderungen nicht seine ausdrückliche Zustimmung bzw. widerspricht er
im Hinblick auf unwesentliche Änderungen fristgemäß, können sowohl der Auftragnehmer als auch der
Auftraggeber das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit der Auftragnehmer nicht das
Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lässt.
2. Leistungsbeschreibung
2.1 Allgemein
Die Tätigkeit des Auftragnehmers umfasst u.a. die wirtschaftliche Beratung zur Veräußerung, Liquidation, oder
Umstrukturierung von Unternehmen, einschließlich der Beratungstätigkeit zur Identifikation potenzieller
Interessenten, Geschäftsführer oder Gesellschafter sowie Lösungen zur rechtlich zulässigen Abwicklung.
Ausdrücklich ausgeschlossen von dem Leistungsumfang des Auftragnehmers sind:
· Steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes
· Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes
· Insolvenzberatung, die über allgemeine wirtschaftliche Erwägungen hinausgeht
· Prüfung der Insolvenzreife gemäß § 15a InsO
· Überprüfung der Buchführung oder des Jahresabschlusses
· Forensische Untersuchungen vergangener Geschäftsvorfälle
· Durchführung von Due Diligence-Prüfungen
Ziel der Tätigkeit ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur
wirtschaftlichen Neuausrichtung oder Abwicklung seines Unternehmens. Ein Erfolg im Sinne einer tatsächlichen
Umsetzung der gewünschten Transaktionen oder der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation des
Auftraggebers ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet.
2.2 Hinweis auf gesetzliche Insolvenzantragspflicht
der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 15a InsO die gesetzlichen Vertreter juristischer
Personen (insbesondere GmbH-Geschäftsführer) verpflichtet sind, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber
drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, einen Insolvenzantrag zu stellen. Die
Prüfung der Insolvenzreife ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers, sondern obliegt
ausschließlich dem Auftraggeber bzw. den gesetzlichen Vertretern des betroffenen Unternehmens. Im Zweifel ist
zur Prüfung der Insolvenzreife ein spezialisierter Rechtsanwalt oder Steuerberater hinzuzuziehen.
2.3 Zusammenarbeit mit anderen Beratern
Der Auftragnehmer arbeitet regelmäßig mit Steuerberatern, Insolvenzanwälten und Notaren zusammen,
übernimmt jedoch keine Verantwortung für deren Leistungen. Die Beauftragung dieser Berater erfolgt stets im
Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang
beratend tätig ist.
2.4 Leistungserbringung
Der Auftragnehmer ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
2.5 Leistungszeit
Die Leistungszeit wird individuell vereinbart.
Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so
verlängert sich die Leistungszeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Zudem behält sich der Auftragnehmer vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch
den Auftraggeber zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.
2.6 Leistungsverzögerungen
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren
Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von dem Auftragnehmer nicht verhindert werden können und
welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (hierzu gehören u.a. behördliche oder gerichtliche Anordnungen
z.B. bei Pandemien, Cyberangriffe mit Ausfall kritischer Infrastrukturen), berechtigten den Auftragnehmer dazu,
die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.7 Vorzeitiger Abbruch
Sollten der Auftraggeber seinen Auftrag vorzeitig beenden wollen behält sich der der Auftragnehmer vor, dem
Auftraggeber die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des
Auftragswertes, in Rechnung zu stellen.
Ein Anspruch auf Fertigstellung des Auftrages entfällt bei einem vorzeitigen Abbruch. Dem Auftraggeber verbleibt
die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.8 Spezifische Regelungen zur Unternehmensveräußerung
2.8.1 Allgemeines
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Beratung im Hinblick auf einen Unternehmenskauf oder –
verkauf. Im Falle eines Unternehmensverkaufs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Interessenten vollständig
und wahrheitsgemäß über alle wesentlichen Umstände des Unternehmens zu informieren. Hierzu zählen
insbesondere Angaben über Gründungszeitpunkt, bestehende Probleme, wirtschaftliche Situation sowie sonstige
Umstände, die für die Kaufentscheidung eines vernünftigen Interessenten von Bedeutung sein können
Nach erfolgreicher Identifizierung geeigneter Kauf- bzw. Verkaufsinteressenten gibt der Auftragnehmer die
jeweiligen Kontaktdaten an die Parteien weiter. Die Parteien sind angehalten, sich über die wesentlichen
Vertragsmodalitäten direkt zu einigen und den Auftragnehmer über den Fortgang der Verhandlungen zu
informieren.
Bei Einigung zwischen den Parteien vereinbart der Auftragnehmer einen Notartermin zur Beurkundung des
Unternehmenskaufvertrages. Die Parteien (Auftraggeber und Interessent) nehmen diesen Termin ohne
Begleitung des Auftragnehmers wahr. Die Beratungsleistung des Auftragnehmers gilt mit den Unterschriften der
Parteien beim Notar als vollständig erbracht. Die Parteien verpflichten sich, dem Auftragnehmer eine Kopie des
notariell beurkundeten Vertrages zu übersenden.
2.8.2 Keine Kontroll- oder Einwirkungspflicht des Auftragnehmers
2.8.2.1 Unabhängigkeit der Parteivereinbarungen
Der Auftragnehmer übernimmt weder eine Überwachungs- noch eine Einwirkungspflicht hinsichtlich der zwischen
den Vertragsparteien getroffenen Absprachen. Insbesondere obliegt ihm keine Verpflichtung, die Einhaltung von
Nebenabreden, mündlichen Zusagen oder individuellen Absprachen zwischen dem Auftraggeber und Dritten zu
kontrollieren oder hierauf Einfluss zu nehmen.
2.8.2.2 Beschränkung auf vertragliche Kernpflichten
Die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers beschränkt sich ausschließlich auf die Erfüllung der im Vertrag
ausdrücklich definierten Leistungspflichten. Handlungen oder Unterlassungen Dritter, die im Zusammenhang mit
zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Regelungen stehen, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des
Auftragnehmers.
2.8.2.3 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen
Ansprüche aus § 434 BGB oder vergleichbaren Gewährleistungsvorschriften sind ausgeschlossen, soweit sie auf
Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen und aus Absprachen
zwischen den Vertragsparteien resultieren.
2.8.3 Umgehungsverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer im Rahmen der Beratungstätigkeit identifizierten oder
eingeführten Interessenten nicht über Dritte zu kontaktieren, sondern die Kommunikation ausschließlich gemäß
der vertraglichen Vereinbarung zu führen.
2.8.4 Keine Haftung für Transaktionserfolg oder Eigenschaften der Interessenten
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den erfolgreichen Abschluss einer Unternehmensveräußerung
oder sonstiger Transaktionen infolge der Beratungstätigkeit. Insbesondere wird keine Garantie für das
Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und einem vermittelten Interessenten
übernommen. Ebenso haftet der Auftragnehmer nicht für die Bonität, Zuverlässigkeit oder sonstige
Eigenschaften der vermittelten Interessenten. Eine Prüfung der wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnisse
erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
2.9 Spezifische Regelungen zur Abwicklung und Stilllegung von Unternehmen
2.9.1 Allgemeines
Bei der Beratung zur Abwicklung oder Stilllegung von Unternehmen beschränkt sich die Tätigkeit des
Auftragnehmers auf wirtschaftliche Aspekte. Die rechtliche und steuerliche Begleitung der Abwicklung oder
Stilllegung ist nicht Bestandteil der Leistung und muss gesondert durch spezialisierte Rechtsanwälte und
Steuerberater erfolgen.
2.9.2 Besondere gesetzliche Pflichten
Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der Abwicklung oder Stilllegung eines Unternehmens
besondere gesetzliche Pflichten bestehen können, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung der
Gläubigerinteressen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich über diese Pflichten durch fachkundige Berater
informieren zu lassen.
2.9.3 Nicht umfasste Tätigkeiten
Die Beratung zur Abwicklung eines Unternehmens beinhaltet insbesondere keine Tätigkeiten, die nach dem
Rechtsdienstleistungsgesetz nur durch Rechtsanwälte oder nach dem Steuerberatungsgesetz nur durch
Steuerberater erbracht werden dürfen.
2.10 Exklusivität der Beratungstätigkeit
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und für 6 Monate nach Vertragsende keine
vergleichbaren Beratungsdienstleistungen zur Unternehmensveräußerung oder -restrukturierung bei anderen
Anbietern in Anspruch zu nehmen, sofern der Auftragnehmer aktiv Beratungsgespräche führt.
Diese Exklusivität gilt nicht für bereits laufende Verhandlungen, die der Auftraggeber vor Vertragsschluss in
Textform offengelegt hat.
2.11 Haftungsausschluss bei unvollständigen oder fehlerhaften Informationen
2.11.1 Verantwortlichkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen vollständig, rechtzeitig und wahrheitsgemäß an
den jeweiligen Interessenten zu übermitteln. Dies umfasst insbesondere Daten, Unterlagen und technische
Spezifikationen, die für die geplante Transaktion wesentlich sind. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr
für die Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen
2.11.2 Keine Überprüfungspflicht des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übermittelten Informationen auf inhaltliche Fehler,
rechtliche Zulässigkeit oder technische Umsetzbarkeit zu überprüfen.
2.11.3 Haftungsausschluss für Folgeschäden
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die auf unvollständigen, verspäteten oder falschen Informationen
des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere für Folgeschäden wie Kostensteigerungen, Verzögerungen
oder entgangenen Gewinn. Der Ausschluss umfasst Ansprüche aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder
gesetzlichen Schuldverhältnissen
2.11.4 Ausnahme bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit der Auftragnehmer die Fehlerhaftigkeit der Informationen arglistig
verschwiegen oder grob fahrlässig nicht auf offensichtliche Unstimmigkeiten hingewiesen hat. In diesen Fällen
beschränkt sich die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
2.12 Anpassung von Beratungsstrategien
2.12.1 Vorbehalt strategischer Änderungen
Der Auftragnehmer behält sich vor, empfohlene Strategien zur Unternehmensveräußerung oder -restrukturierung
anzupassen, wenn sich neue wirtschaftliche, rechtliche oder tatsächliche Rahmenbedingungen ergeben (z.B.
Änderungen der Marktlage, gesetzliche Neuregelungen, Insolvenzanträge Dritter).
2.12.2 Informationspflicht bei Anpassungen
Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen unverzüglich informiert. Die Zustimmung des Auftraggebers
zu angepassten Strategien gilt als erteilt, wenn er nicht binnen 7 Werktagen schriftlich widerspricht.
2.12.3 Folgen unterlassener Anpassungen
Unterlässt der Auftraggeber notwendige Anpassungen trotz Hinweis, haftet der Auftragnehmer nicht für daraus
resultierende Nachteile, soweit er dies nicht zu vertreten hat.
2.13 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der in Ziffer 2.8.3 und/oder Ziffer 2.10 dieser AGB
dargelegten Verpflichtungen verpflichtet sich der Auftraggeber, an den Auftragnehmer eine angemessene
Vertragsstrafe zu zahlen, welche von dem Auftragnehmer bestimmt und vom zuständigen Gericht hinsichtlich der
Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die Vertragsstrafe angerechnet.
Der Auftragnehmer hat das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schaden
geltend zu machen.
3. Zahlung
3.1 Preise
Für die von dem Auftragnehmer zu erbringende Leistung wird ein pauschales Beratungsentgelt erhoben, welches
gemäß der separaten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fällig wird.
Nur in Ausnahmefällen und nur sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden die
Leistungen nach Zeitaufwand abgerechnet.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
3.2 Zahlungsverzug
Der Auftraggeber gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Erhalt der Rechnung bei dem Auftragnehmer eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten der Auftraggeber mit
seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich der Auftragnehmer vor, ihm Mahngebühren i.H.v. 2,50 Euro
netto pro Mahnstufe sowie die Verzugspauschale gem. § 288 Absatz 5 BGB i.H.v. 40,00 Euro netto in Rechnung
zu stellen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden
in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden
Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Auftraggeber verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem
Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, seine Arbeit einzustellen, bis der Auftraggeber der
Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist. Die hierbei ggf. zusätzlich entstehenden Kosten wird der
Auftragnehmer dem Auftraggeber in Rechnung stellen. Zudem ist es dem Auftragnehmer möglich, bei
Zahlungsverzug alle weiteren Zahlungsverpflichtungen, die der Auftraggeber gegenüber ihm hat, sofort fällig zu
stellen.
3.3 Persönliche Haftung
Der Auftraggeber sowie die für Ihn handelnde oder kommunizierende Person übernehmen die persönliche Haftung
für sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag. Diese Haftung gilt unabhängig davon, ob die Person im
eigenen Namen oder als Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, UG, etc.) handelt.
Die persönliche Haftung besteht neben der etwaigen gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung der
vertretenen Gesellschaft.
3.4 Abschlagzahlung
der Auftragnehmer behält sich vor, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen. Diese
Teilleistungen sind abgeschlossen, müssen insoweit aber nicht in einer für den Auftraggeber final nutzbaren
Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage des Auftragnehmers verfügbar sein. Die Höhe der
Abschlagszahlung richtet sich nach dem Wert der erbrachten und im Vertrag vereinbarten Leistung.
3.5 Vorauszahlungen
Der Auftragnehmer behält sich zudem vor, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises für seine
Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist bzw. ein sachlicher Grund
hierfür vorliegt. Diese Vorauszahlung ist sofort fällig und ohne Abzug zu leisten. Nach der Zahlung beginnt der
Auftragnehmer mit der Erbringung der Dienstleistung gemäß der geschlossenen Vereinbarung.
3.6 Beratungsentgelt
3.71 Allgemeines
Der Auftragnehmer erhält für seine Beratungsleistungen ein pauschales Beratungsentgelt, das unabhängig von
dem Ausgang der Beratung geschuldet wird. Ein erfolgsabhängiges Honorar oder eine Vermittlungsprovision wird
ausdrücklich ausgeschlossen.
3.7.2 Entstehung und Fälligkeit
Das Beratungsentgelt gliedert sich in zwei Teilbeträge. Ein Teil des Gesamtentgelts ist bereits mit Abschluss des
Beratungsvertrages fällig, da der Auftragnehmer sofortige Vorleistungen wie z.B. den Kontaktaufbau zu
Interessenten erbringt. Der Restbetrag wird zu dem im Vertrag konkret benannten Zeitpunkt fällig.
Der Anspruch auf das Beratungsentgelt entsteht mit Vertragsunterzeichnung und ist in den vereinbarten
Teilbeträgen zu entrichten. Die Zahlungspflicht bleibt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, auch bestehen,
wenn
· der Auftraggeber seine Kauf- bzw. Verkaufsbemühungen einstellt,
· keine Transaktion zustande kommt,
· oder nachträglich behördliche Genehmigungen versagt werden.
3.8 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftraggeber nur für solche Gegenansprüche zu,
die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie seine Verpflichtung beruhen.
4. Verantwortlichkeit des Auftraggebers
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit der von dem Auftraggeber übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich
dieser selbst verantwortlich.
4.2 Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf unvollständigen oder
falschen Informationen des Auftraggebers basieren (z.B. unrichtige Bilanzdaten, verschwiegene
Verbindlichkeiten).
Der Auftraggeber trägt alle Kosten der Rechtsverteidigung des Auftragnehmers, einschließlich Anwaltshonorare
und Gerichtskosten, sofern die Vorwürfe auf seinen Angaben beruhen.
4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Auftraggeber mitverantwortlich. Der Auftragnehmer
kann nicht für den Verlust von seitens des Auftraggebers übersandten Informationen verantwortlich gemacht
werden, da keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernommen wird.
4.4 Informations- und Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem jeweiligen Interessenten unaufgefordert sämtliche für die geplante
Transaktion relevanten Informationen, Unterlagen und Finanzkennzahlen vollständig, wahrheitsgemäß und
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und diese monatlich zu aktualisieren. Dies umfasst insbesondere, aber nicht
ausschließlich:
· Aktuelle wirtschaftliche Lage des Unternehmens
· Bestehende Verbindlichkeiten und deren Fälligkeit
· Liquiditätsstatus
· Laufende Verträge mit wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung
· Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen oder angedrohte rechtliche Schritte
· Informationen über frühere Beratungen oder Sanierungsversuche
4.5 Offenlegungspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem der Auftragnehmer auch ohne ausdrückliche Nachfrage alle bekannten
oder vermuteten Umstände offenzulegen, die auf eine bereits eingetretene oder drohende Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung hindeuten könnten. Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsschluss, dass er über diese
Pflicht informiert wurde.
4.6 Verifizierung durch Fachleute
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die wirtschaftliche Lage seines Unternehmens regelmäßig durch qualifizierte
Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beurteilen zu lassen und sich bei Anzeichen einer möglichen Insolvenzreife
unverzüglich von einem Insolvenzrechtsexperten beraten zu lassen.
4.7 Wahrheits- und Vollständigkeitserklärung
Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber, dass alle von ihm bereitgestellten Informationen der Wahrheit
entsprechen und keine wesentlichen Informationen verschwiegen oder verfälscht wurden. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, wenn sich Änderungen an den bereitgestellten
Informationen ergeben.
4.8 Compliance
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren rechtlichen Bestimmungen, insbesondere zu
Anti-Korruption, Datenschutz, Wettbewerbsrecht sowie Anti-Diskriminierung.
5. Besondere Bestimmungen
5.1 Ausschluss der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung
der Auftragnehmer betont ausdrücklich, dass seine Beratungsleistungen nicht darauf abzielen, die Stellung eines
notwendigen Insolvenzantrags zu verzögern oder zu verhindern. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die
verspätete Stellung eines Insolvenzantrags strafbar sein kann (§ 15a InsO).
5.2 Keine Beratung bei offensichtlicher Insolvenzreife
Sollten im Laufe der Beratung für den Auftragnehmer Umstände erkennbar werden, die auf eine bereits
eingetretene Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hindeuten, behält sich der Auftragnehmer vor, die
Beratung unverzüglich einzustellen und den Auftraggeber auf seine Pflicht zur unverzüglichen
Insolvenzantragstellung hinzuweisen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, umgehend spezialisierte
rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
5.3 Keine Beratung bei rechtswidrigen Zielen
Der Auftragnehmer lehnt jede Beratung ab, die auf die Umgehung gesetzlicher Vorschriften, die Benachteiligung
von Gläubigern oder die Verschleierung von Vermögenswerten abzielt. Sollte der Auftragnehmer während der
Beratung Kenntnis von entsprechenden Absichten erlangen, wird die Beratung unverzüglich eingestellt.
5.4 Genehmigung von Auftragnehmerhandlungen und Widerspruchsrecht
5.4.1 Handlungsrahmen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des
Vertrages erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen, die zur Abwendung dringender Gefahren
für Personen, Sachen oder die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind. Handlungen, die über den
vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
5.4.2 Informationspflicht und Widerspruchsmöglichkeit
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über vorgenommene Handlungen, sofern diese
nicht ausschließlich der vertraglich definierten Leistungserbringung dienen. Der Auftraggeber ist berechtigt,
innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Information in Textform zu widersprechen. Der Widerspruch
muss eine konkrete Begründung der Beanstandung enthalten.
Nicht fristgemäß beanstandete Handlungen gelten als vom Auftraggeber genehmigt. Dies gilt nicht, wenn die
Handlung offensichtlich gegen gesetzliche Vorschriften, die vertraglichen Pflichten des Auftragnehmers oder die
berechtigten Interessen des Auftraggebers verstößt.
6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Vertragsdauer
Der Vertrag wird für die im Einzelfall vereinbarte Dauer geschlossen. Fehlt eine solche Vereinbarung, läuft der
Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
6.2 Fristlose Kündigung
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn
· Der Auftraggeber unrichtige oder unvollständige Angaben bei Vertragsschluss gemacht hat.
· Der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nachkommt.
· Ein Insolvenzgrund vorliegt und der Auftraggeber trotz Hinweis keinen Insolvenzantrag stellt.
· Der Auftraggeber rechtswidrige Ziele verfolgt.
· Der Auftraggeber gegen sonstige vertragliche Pflichten wiederholt verstößt und die Pflichtverletzung
auch nach Aufforderung durch den Auftragnehmer nicht unterlässt.
7. Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
7.1 Allgemeines
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von dem Auftragnehmer mitgeteilten
und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche vertraulichen Informationen
bezeichnet bzw. gekennzeichnet wurden, geheim zu halten. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach
Beendigung des Auftrages. Der Auftragnehmer verpflichtet sich hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine
Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist dem Auftragnehmer z.B. ausdrücklich erlaubt, die ihm anvertrauten,
personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu
lassen (insbesondere Zahlungsdaten). Im Rahmen eines Rechtsstreites ist der Auftragnehmer zur Wahrung
seiner Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, die Informationen des
Auftraggebers preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von
der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.
7.2 Geheimhaltung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche vom Auftragnehmer erteilten geschützte Informationen strikt geheim
zu halten und nur im Rahmen der jeweiligen Beratung zu verwenden. Der Auftraggeber darf die geschützten
Informationen folglich nicht für andere eigene gewerbliche Zwecke verwenden. Der Auftraggeber wird die
geschützten Informationen nicht an Dritte weitergeben, auch nicht unter einer entsprechenden
Geheimhaltungsvereinbarung. Dies gilt nicht, wenn und soweit der Auftragnehmer der Weitergabe der
geschützten Informationen an Dritte in Textform zugestimmt hat.
Der Auftraggeber verpflichtet sich zudem, dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitarbeiter und sonstige, mit
der Zustimmung des Auftragnehmers, beauftragte Dritte die geschützten Informationen geheim halten. Der
Auftragnehmer kann verlangen, dass der Auftraggeber eine entsprechende schriftliche
Geheimnisschutzvereinbarung zwischen ihm und seinen Mitarbeitern und/oder zwischen ihm und Dritten
gegenüber dem Auftragnehmer nachweist. Eine Weitergabe von geschützten Informationen an Dritte bedarf der
vorherigen Genehmigung in Textform durch den Auftragnehmer.
7.3 Vertragsstrafe
Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen eine der in den Ziffern 7.1 und/oder 7.2 dieser AGB
dargelegten Geheimhaltungsverpflichtungen verpflichtet sich der Auftraggeber, an den Auftragnehmer eine
angemessene Vertragsstrafe zu zahlen, welche von dem Auftragnehmer bestimmt und vom zuständigen Gericht
hinsichtlich der Angemessenheit überprüft werden kann. Zu zahlender Schadensersatz wird auf die
Vertragsstrafe angerechnet. Der Auftragnehmer hat das Recht, gegen Nachweis einen über die Vertragsstrafe
hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
7.4 Referenznennung
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ihn nach erfolgreicher Beratung als
Referenz (z.B. auf dessen Website, auf Social-Media-Präsenzen und/oder in Druckerzeugnissen) benennen darf.
Die Referenznennung beschränkt sich auf den Namen des Unternehmens und eine allgemeine Beschreibung der
erbrachten Beratungsleistung ohne Nennung vertraulicher Details. Auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers wird auf eine Referenznennung verzichtet.
8. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
8.1 Urheberrecht
Sämtliche vom Auftragnehmer im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Konzepte, Strategien, Berichte,
Präsentationen und sonstigen Materialien einschließlich sämtlicher autorisierter Kopien sind geistiges Eigentum
des Auftragnehmers.
8.2 Lizenzerteilung
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber alle für diesen erforderlichen Nutzungsrechte an Unterlagen in
dem Umfang, wie dies im Vertrag vereinbart und für die jeweilige Beratungsleistung erforderlich ist. Im Zweifel
erfüllt der Auftragnehmer diese Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher und nicht übertragbarer
Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Dauer der Dienstleistung. Mit Vertragsende
erlischt grundsätzlich die Lizenzerteilung. Bezüglich der dem Auftraggeber zum Eigenbedarf überlassenen
Kopien besteht das Nutzungsrecht hingegen auch über das Vertragsende hinaus fort.
8.3 Lizenzbedingungen
Jede darüberhinausgehende Verwendung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
Insbesondere dürfen die Materialien weder an Dritte weitergegeben (Unterlizensierung oder Vertrieb) werden,
noch dürfen sie kopiert, vervielfältigt oder auf Datenträger oder anderen Medien gespeichert werden. Ebenso ist
es ohne ausdrückliche, Genehmigung in Textform untersagt, die Inhalte, Texte und Übungen für eigene Zwecke
in Seminaren, Kursen oder anderweitig gegenüber Dritten einzusetzen.
8.4 Weitergehende Verwendung
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die im Rahmen der Beratungstätigkeit entwickelten allgemeinen
Konzepte und Methoden auch in anderen Beratungsprojekten zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen
Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.
8.5 Quellenangabe
Bei Veröffentlichungen, die auf den Beratungsleistungen des Auftragnehmers basieren, ist dieser als Quelle zu
nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8.6 Schadensersatz
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen,
insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.
9. Gewährleistung für Dienstverträge
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
10. Haftung
10.1 Haftungsausschluss
Der Auftragnehmer sowie seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz sowie für
grobe Fahrlässigkeit und soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die
Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, auch für leichte Fahrlässigkeit.
Hierbei beschränkt sich die Haftung für grobe sowie leichte Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren,
vertragstypischen Schaden.
Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für:
· Handlungen oder Unterlassungen früherer oder aktueller Geschäftsführer, Gesellschafter oder sonstiger
Dritter.
· Unrichtige oder unvollständige Angaben des Auftraggebers.
· Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Grundlage der ordnungsgemäßen Beratung des
Auftragnehmers trifft.
· Bereits vor Beratungsbeginn begangene Rechtsverstöße oder eingetretene Insolvenzgründe.
· Wirtschaftliche Verluste, die trotz ordnungsgemäßer Beratung eintreten.
· Rechtliche oder steuerliche Folgen, da diese nicht Gegenstand der Beratung des Auftragnehmers sind.
10.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem
Haftungsausschluss unberührt.
10.3 Ausschluss der Haftung für Insolvenzreife-Prüfung
Der Auftragnehmer übernimmt zudem ausdrücklich keine Haftung für die Prüfung der Insolvenzreife des
Unternehmens. Eine solche Prüfung ist nicht Bestandteil der Leistungen des Auftragnehmers und bedarf
spezialisierter rechtlicher und steuerlicher Kenntnisse
Die Einschätzung, ob Insolvenzgründe vorliegen und ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist, obliegt ausschließlich
dem Auftraggeber bzw. den gesetzlichen Vertretern des betroffenen Unternehmens unter Hinzuziehung
spezialisierter Rechtsanwälte oder Steuerberater.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz des
der Auftragnehmers vereinbart.
11.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Auftraggebers entgegenstehen,
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
11.3 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht.
- DATENSCHUTZERKLÄRUNG
- Allgemeines
Von dem Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsschlusses und der Vertragsabwicklung erhobene und
verarbeitete personenbezogene Daten dienen ausschließlich der Vertragsbegründung, inhaltlichen
Ausgestaltung, Durchführung oder Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Art. 6 I b DSGVO). Sie werden
grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Lediglich zur Abwicklung von Zahlungen werden die hierfür
erforderlichen Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut und ggf. den beauftragten und
gewählten Zahlungsdienstleister weitergegeben. Eine Verwendung personenbezogener Daten erfolgt somit nur
im notwendigen Umfang oder sofern der Auftragnehmer gesetzlich oder per Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet
ist oder, wenn nötig, um eine missbräuchliche Verwendung entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen in
rechtmäßiger Weise zu unterbinden.
2. Speicherung
Der Auftragnehmer speichert die personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach der Beendigung des
Zwecks, für welchen die Daten erhoben wurden, nur so lange, wie dies auf Grund der gesetzlichen
(insbesondere steuerrechtlichen) Vorschriften erforderlich ist.
Im Einzelnen bestehen z.B. folgende Aufbewahrungsfristen:
Art der Daten Aufbewahrungsfrist
Steuerliche Daten 10 Jahre
Handels- oder Geschäftsbriefe
(auch E-Mails und Faxe) und
sonstige Unterlagen, soweit diese
für die Besteuerung von
Bedeutung sind.
6 Jahre mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte
Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,
der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels-
oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der
Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung
vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden
sind.
Transaktions- und
Registrierungsdaten
10 Jahre mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte
Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz,
der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels-
oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der
Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung
vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden
sind.
Datenschutzrechtliche
Einwilligungen zur
Datenverarbeitung
Für die Dauer der Möglichkeit der Geltendmachung von Rechten
durch den/die Betroffene/n.
(Elektronische) Korrespondenz,
welche keine steuerrechtliche
Relevanz besitzt
So lange, wie dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, es sei denn,
die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Rechte des Auftraggebers in Bezug auf seine Daten
3.1 Auskunft
Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer eine Auskunft darüber verlangen, ob der Auftragnehmer
personenbezogene Daten von ihm verarbeiten und soweit dies der Fall ist hat der Auftraggeber ein Recht auf
Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO genannten weiteren
Informationen.
3.2 Recht auf Berichtigung
Der Auftraggeber hat das Recht auf Berichtigung der ihn betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten
und kann gemäß Art. 16 DSGVO die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
3.3 Recht auf Löschung
Der Auftraggeber hat das Recht von dem Auftragnehmer zu verlangen, dass die ihn betreffenden
personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet diese unverzüglich
zu löschen, insbesondere sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
· Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf
sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
· Der Auftraggeber widerruft seine Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung seiner Daten stützte, und es
fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
· Die Daten des Auftraggebers wurden unrechtmäßig verarbeitet.
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die personenbezogenen Daten des Auftraggebers zur
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung der Rechtsansprüche des Auftragnehmers erforderlich sind.
3.4 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Der Auftraggeber hat das Recht von dem Auftragnehmer die Einschränkung der Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn
· Der Auftraggeber die Richtigkeit der Daten bestreiten und der Auftragnehmer daher die Richtigkeit
überprüft,
· die Verarbeitung unrechtmäßig ist und der Auftraggeber die Löschung ablehnt und stattdessen die
Einschränkung der Nutzung verlangt,
· der Auftragnehmer die Daten nicht länger benötigt, der Auftraggeber diese jedoch zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen,
- der Auftraggeber Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner Daten eingelegt hat, und noch nicht
feststeht, ob die berechtigten Gründe des Auftragnehmers gegenüber den Gründen des Auftraggebers
überwiegen.
3.5 Recht auf Datenübertragbarkeit
Der Auftraggeber hat das Recht, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er dem Auftragnehmer
bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und der
Auftraggeber hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den
Auftragnehmer zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruht und die
Verarbeitung bei mir mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
3.6 Widerrufs- und Widerspruchsrecht
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf einer Einwilligung (Art. 6 I S. 1 a
DSGVO) beruht, hat er das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Hierdurch wird die Rechtmäßigkeit
der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers auf Art. 6 I S. 1 e DSGVO oder Art. 6
I S. 1 f DSGVO beruht, hat er gem. Art. 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus seiner besonderen
Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten Widerspruch
einzulegen. Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten des Auftraggebers sodann nicht mehr,
es sei denn, der Auftragnehmer kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die
Interessen, Rechte und Freiheiten des Auftraggebers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
3.7 Allgemeines und Beschwerderecht
Die Ausübung der vorstehenden Rechte des Auftraggebers ist für diesen grundsätzlich kostenlos. Der
Auftraggeber hat das Recht sich bei Beschwerden direkt an die für die den Auftragnehmer zuständige
datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde zu wenden:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG
20459 Hamburg
Tel.: 040 / 428 54 – 4040
Fax: 040 / 428 54 – 4000
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
4. Verantwortliche Stelle / Kontakt zum Datenschutz
Zur Kontaktaufnahme bezüglich des Datenschutzes kann sich der Auftraggeber gerne unter Verwendung der
nachfolgenden Kontaktmöglichkeiten an den Auftragnehmer wenden. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO:
Markus Bertan
An der Alster 6
20099 Hamburg
E-Mail: info@markusbertan.de
Telefon: +49 (0)152 – 346 991 76