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Asset Deal: D&O-Versicherung in der Krise | Markus Bertan

D&O-Versicherung in der Krise – klare Einschätzung zu Asset Deal aus der Praxis. Haftung, Timing, Fehler. Markus Bertan, Unternehmensberater.

D&O-Versicherung in der Krise: Wer als Geschäftsführer oder Gesellschafter asset deal will, braucht Zahlen, Fristen und eine dokumentierte Entscheidungskette – nicht Hoffnung.

Was ich in der Praxis sehe

In Mandaten zu Asset Deal wiederholt sich ein Muster: Die BWA wirkt noch „okay“, aber die 13-Wochen-Liquidität ist negativ. Gesellschafter diskutieren über Schuldentilgung, während Lieferanten bereits die Ziele verkürzen.

Klare Einschätzung

Asset Deal ist machbar, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: belastbare Fortführungs- oder Erwerberperspektive, transparente Verbindlichkeiten und ein GF, der Entscheidungen protokolliert. Fehlt eines davon, ist Asset Deal nur ein teurer Zeitverlust – dann gehört die Energie in Insolvenzantrag oder geordnete Abwicklung.

Schrittfolge, die funktioniert

  1. Lagebild in 7–10 Tagen: SuSa, Debitoren/Kreditoren, Bank, Steuer, SV
  2. Risikomatrix: § 15a/15b InsO, § 43 GmbHG, Bürgschaften, D&O
  3. Optionenvergleich: Asset Deal, Sanierung, Verkauf, Antrag
  4. Umsetzung mit Kanzlei und Notar – nicht parallel drei Richtungen

Typische Fehler

  • Weiterzahlungen ohne Prioritätenplan
  • Verkaufsgespräche ohne NDA und ohne Erwerberprüfung
  • Rücktritt als GF ohne Nachfolger und Übergabe

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