Mitarbeiteransprüche: Die häufigsten Fragen zu Überschuldung aus Mandaten der letzten Jahre – konkret beantwortet.
Ausgangspunkt: Geschäftsführer und Gesellschafter wollen Klarheit, bevor sie unterschreiben oder zahlen. Die folgenden Antworten ersetzen keine anwaltliche Beratung, geben aber eine belastbare betriebswirtschaftliche Richtung.
Fragen und Antworten
Mitarbeiteransprüche – was ist der erste Schritt?
Lagebild aus BWA, Bank und Gläubigerliste erstellen, dann Optionen Überschuldung, Sanierung und Antrag vergleichen.
Haftet der Gesellschafter bei Überschuldung?
Grundsätzlich nur mit Gesellschaftsvermögen – Ausnahmen: Bürgschaft, Kapitalrückzahlung, Durchgriff. GF-Haftung ist separat zu prüfen.
Wie lange dauert die Umsetzung?
Von 14 Tagen (Notfall-Struktur) bis mehrere Monate – abhängig von Erwerbern und Gläubigern.
Was kostet die Erstberatung?
Kostenlose Erstberatung über markusbertan.de/termin/ – danach transparentes Mandat.
Arbeiten Sie mit Anwälten?
Ja – wirtschaftliche Struktur bei mir, Recht bei renommierten Kanzleien.
Diskretion?
Mandatsvertraulichkeit – keine Veröffentlichung von Firmennamen.
Vertiefung: Überschuldung
Ich prüfe Ihren Fall persönlich und gebe Ihnen innerhalb von 24 Stunden eine erste Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
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Betriebswirtschaftliche Beratung durch Markus Bertan – keine anwaltliche Rechtsberatung. Rechtliche Schritte in Zusammenarbeit mit renommierten Kanzleien und Fachanwälten.