Die Ausgangslage
ESG-Rating schlecht – Das ist kein theoretischer Fall. In den letzten Jahren habe ich ähnliche Lagen mit unterschiedlichen Enden begleitet. Wenn Mandanten mit „ESG-Rating schlecht“ kommen, fehlt meist nicht der Wille – sondern ein 13-Wochen-Liquiditätsplan, den auch die Bank liest.
So sehe ich das
Bei sanierung geht es in der Praxis selten um Theorie – sondern um Timing und Protokolle. Ohne Lagebild in zehn Werktagen wird jede Lösung zum Raten – und das gefährdet Fristen nach § 15a InsO.
Was ich konkret tun würde
Wenn ein Erwerber im Raum steht, prüfen wir zuerst die Substanz, nicht die Eile. Danach: Dann baue ich mit dem GF einen Liquiditätsplan, den auch der Steuerberater nicht wegwischt. Danach: Ich setze einen wöchentlichen Abgleich mit GF und Bank – 20 Minuten, schriftlich. Danach: Gläubiger werden nicht alle gleich behandelt – aber alle gleich respektvoll angeschrieben..
Parallel klären wir, ob Unternehmenssanierung, Sanierung oder Insolvenzantrag der realistischste Pfad ist.
Wo es hakt
Weiterzahlungen, Scheinverkauf, Rücktritt ohne Übergabe – Klassiker. Haftung: Geschäftsführer-Haftung.
Davon rate ich ab
Nicht: weiterzahlen, bis nichts mehr geht. Nicht: den ersten LOI unterschreiben. Ich habe beides zu oft aufgeräumt.