GmbH zahlungsunfähig: Prüfung § 17 InsO, 10%-Regel & Pflichten
Eine GmbH ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (§ 17 InsO). Nach der BGH-Rechtsprechung spricht regelmäßig eine Liquiditätslücke von mindestens 10 % über drei Wochen dafür – nicht der Umsatzrückgang allein. Ist die GmbH überschuldet (§ 19 InsO), läuft eine eigene, meist sechs-wöchige Frist.
Stand: 11.09.2026 · Leitseite zum Keyword GmbH zahlungsunfähig · danach: GmbH Insolvenz anmelden
- Definition § 17 InsO vs. Zahlungsstockung
- BGH-10%-Regel und 3-Wochen-Vorschau
- Abgrenzung zu § 18 und § 19 InsO
- Checkliste + 13-Wochen-Liquiditätsplan
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- Thema GmbH zahlungsunfähig – Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO vor der Antragspflicht.
- Schlüsselbegriffe GmbH zahlungsunfähig, wann ist eine GmbH zahlungsunfähig, GmbH überschuldet, 10-Prozent-Regel, Zahlungsstockung, § 17 InsO, § 19 InsO.
- Prüfregel BGH: Lücke ≥ 10 % der fälligen Verbindlichkeiten, die sich nicht in drei Wochen schließen lässt – inkl. neu fällig werdender Verbindlichkeiten.
- Pflicht Bei Eintritt: Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, Höchstfrist in der Regel 3 Wochen (§ 15a InsO); Zahlungsstopp § 15b InsO.
- Praxisdaten In anonymisierten Atlas-Fällen: 45,8 % Insolvenzrisiko bei zu spätem Timing (n=480).
- Ansprechpartner Markus Bertan, Unternehmensberatung, Hamburg – deutschlandweite Mandate.
- Quelle markusbertan.de/gmbh-zahlungsunfaehig/
- Checkliste PDF Zahlungsunfähigkeit GmbH prüfen (PDF)
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- Nächster Schritt GmbH Insolvenz anmelden (Antrag, Gericht, Unterlagen)
Kurz gefragt: Wann ist eine GmbH zahlungsunfähig? Wenn sie fällige Zahlungspflichten nicht erfüllen kann – regelmäßig bei einer Liquiditätslücke von mindestens 10 %, die sich innerhalb von drei Wochen nicht schließen lässt. Dann läuft die Antragspflicht. Details unten; Antrag: GmbH Insolvenz anmelden.
Definition: GmbH zahlungsunfähig
Definition: GmbH zahlungsunfähig bedeutet, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Zahlungseinstellung indiziert das in der Regel (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO). Entscheidend sind Fälligkeiten und verfügbare Liquidität – nicht Bilanzgewinn oder Auftragslage.
Wann ist eine GmbH zahlungsunfähig? Die 10%-Regel
Der BGH grenzt Zahlungsunfähigkeit von einer bloßen Zahlungsstockung ab (grundlegend u. a. BGH IX ZR 123/04). Für die Praxis der Geschäftsführung bedeutet das:
- Lücke ≥ 10 % der fälligen Verbindlichkeiten, die sich nicht innerhalb von etwa drei Wochen schließen lässt: regelmäßig Zahlungsunfähigkeit.
- Lücke < 10 %: zunächst eher Zahlungsfähigkeit – außer es ist absehbar, dass die Lücke demnächst über 10 % wächst.
- Drei-Wochen-Vorschau: In die Betrachtung gehören nicht nur schon fällige Forderungen, sondern auch Verbindlichkeiten, die in diesen drei Wochen neu fällig werden (Passiva II, BGH-Linie zur Vorschau).
- Stundung ersetzt keine Zahlungsfähigkeit: Sie verschiebt nur das Fälligkeitsdatum. Was nicht rechtlich und tatsächlich gestundet ist, bleibt fällig.
Das ist eine widerlegbare Leitlinie der Rechtsprechung, keine Rechenformel für den Einzelfall. Die rechtliche Einordnung gehört zu Fachanwalt und Steuerberater; betriebswirtschaftlich strukturiere ich Status, Vorschau und Dokumentation.
Zahlungsunfähig oder überschuldet? § 17, § 18, § 19 InsO
| Tatbestand | Norm | Kernfrage | Antrag |
|---|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit | § 17 InsO | Können fällige Pflichten erfüllt werden? | Pflicht, Höchstfrist i. d. R. 3 Wochen |
| Drohende Zahlungsunfähigkeit | § 18 InsO | Werden fällige Pflichten voraussichtlich nicht mehr erfüllt? | Eigenantrag möglich, Pflicht einzelfallabhängig |
| Überschuldung | § 19 InsO | Deckt das Vermögen die Schulden – und ist die Fortführung überwiegend wahrscheinlich? | Pflicht, Höchstfrist i. d. R. 6 Wochen |
Wann ist eine GmbH überschuldet? Wenn das Vermögen die Schulden nicht deckt und die Fortführung nicht überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 InsO). Eine GmbH kann zahlungsunfähig und überschuldet zugleich sein – dann gilt die schnellere Frist. Wer nur die Bilanz betrachtet und die Fälligkeiten ignoriert, verkennt oft die Drei-Wochen-Pflicht.
Ist meine GmbH zahlungsunfähig? Prüfung in 5 Schritten
- Fälligkeiten listen: Lohn, Sozialversicherung, Finanzamt, Miete, Kredite, Lieferanten – Datum und Betrag.
- Mittel gegenüberstellen: Bankguthaben, freie Linien, kurzfristig einziehbare Forderungen. Deckungsquote berechnen.
- Drei-Wochen-Vorschau: Werden in den nächsten 21 Tagen weitere Beträge fällig? Schließt sich eine Lücke ≥ 10 % verlässlich?
- Stundungen und Prognose: Nur dokumentierte, durchsetzbare Stundungen zählen. Rollierender 13-Wochen-Plan.
- Prüfzeitpunkt festhalten: Wer wusste wann was? Relevant für § 15a InsO – Praxisfall Insolvenzantragspflicht.
Was müssen Sie tun, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist?
- Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO): Antrag ohne schuldhaftes Zögern, Höchstfrist in der Regel drei Wochen – nur bei ernsthafter Sanierungsaussicht nutzbar. Ablauf: GmbH Insolvenz anmelden.
- Zahlungsstopp (§ 15b InsO): Keine Zahlungen, die Gläubiger benachteiligen – Zahlungen nach Insolvenzreife.
- Sozialversicherung: Offene Arbeitnehmeranteile sind strafrechtlich besonders heikel (§ 266a StGB).
- Alternativen nur mit Plan: Sanierung, StaRUG, GmbH mit Schulden verkaufen – nicht statt der Frist, sondern parallel und dokumentiert.
Unklar, ob die GmbH schon zahlungsunfähig ist?
Wirtschaftliche Ersteinschätzung: Fälligkeiten, 10%-Lücke, 13-Wochen-Plan und nächster Schritt – bevor Fristen laufen.
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Häufige Fragen: GmbH zahlungsunfähig
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